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Schaak Consulting

Schwerpunkt

KI einsetzen heißt,
Pflichten zu übernehmen.


Die meisten Unternehmen setzen längst KI ein: im Kundenservice, in der Texterstellung, in der Vorauswahl von Bewerbungen. Oft, ohne dass es jemand so nennt. Pflichten treffen dabei auch den, der ein fremdes System nur benutzt. Wir verschaffen Ihnen den Überblick darüber, was bei Ihnen läuft und was daraus folgt.

Unterlagen und Auswertungen auf einem Besprechungstisch

Ausgangslage

Die Fristen, auf die es ankommt


Die Verordnung (EU) 2024/1689 gilt seit dem 1. August 2024 und wird stufenweise wirksam. Der Digital Omnibus vom Juli 2026 hat einen Teil der Fristen verlängert. Die Transparenzpflichten gehören nicht dazu.

  • Seit Februar 2025 – KI-Kompetenz und VerboteArtikel 4 verlangt von jedem Unternehmen, das KI einsetzt, ausreichende KI-Kompetenz bei den eigenen Mitarbeitenden. Die verbotenen Praktiken nach Artikel 5 gelten ebenfalls.
  • Seit August 2026 – TransparenzNach Artikel 50 muss erkennbar sein, dass man es mit KI zu tun hat: Chatbots müssen sich zu erkennen geben, KI-erzeugte Inhalte gekennzeichnet sein.
  • Ab Dezember 2027 – Hochrisiko nach Anhang IIIDie vollen Pflichten für eigenständige Hochrisiko-Systeme wurden vom August 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschoben.
  • Ab August 2028 – Hochrisiko nach Anhang IFür KI, die in regulierte Produkte eingebettet ist, gilt diese spätere Frist.

Der spätere Stichtag ändert nichts an der Vorarbeit. In welche Klasse ein System fällt, muss ohnehin geklärt werden, und dafür reicht die Woche vor der Frist nicht.

Praxis

Woran es im Mittelstand meistens hakt


Meistens daran, dass niemand weiß, was im Haus überhaupt läuft.

01

Niemand kennt den Bestand

KI steckt heute in Werkzeugen, die nicht so heißen: in der Textfunktion des Office-Pakets, im Chatfenster der Website, im Vorauswahlfilter der Bewerbersoftware. Wer keine Liste hat, kann auch nichts einordnen.

02

Die Risikoklasse ist unklar

Ein System mit minimalem Risiko bringt praktisch keine Pflichten mit sich, ein Hochrisiko-System eine vollständige Dokumentation. Gerade über die Personalauswahl rutschen Mittelständler schneller in die strengere Klasse, als sie erwarten.

03

Es gibt keine Regeln im Haus

Die Mitarbeitenden nutzen KI ohnehin. Nur weiß niemand, welche Werkzeuge erlaubt sind, welche Inhalte hineindürfen und wer ein Ergebnis freigibt.

Vorgehen

Was wir dabei konkret tun


Sie bekommen eine Bestandsliste, eine Einordnung je System und einen Satz Regeln, mit denen Ihre Leute am nächsten Tag arbeiten können.

I

KI-Inventur

Wir gehen mit Ihnen durch, welche Werkzeuge im Einsatz sind, wer sie nutzt und wofür. Dazu gehören auch die Funktionen, die niemand als KI wahrgenommen hat.

II

Einordnung je System

Für jeden Eintrag: Welche Rolle haben Sie, Betreiber oder Anbieter? In welche Risikoklasse fällt der Einsatz? Welche Pflichten folgen daraus, und ab wann?

III

Regeln und Kennzeichnung

Eine verständliche Nutzungsrichtlinie für den Alltag, dazu die Hinweise, die nach Artikel 50 sichtbar sein müssen, und zwar dort, wo Ihre Kunden ihnen begegnen.

IV

Schulung und Nachweis

Eine Schulung dazu, was die Werkzeuge können, wo sie zuverlässig danebenliegen und was nicht hineingehört. Dokumentiert, damit Sie die KI-Kompetenz nach Artikel 4 belegen können.

Abgrenzung

Was wir nicht tun


Wir sind keine Rechtsanwälte und erbringen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Was wir liefern, ist die fachliche und technische Grundlage: Welche Systeme laufen, wie funktionieren sie, was tun sie mit welchen Daten, welche Einordnung liegt danach nahe.

Bei der verbindlichen rechtlichen Bewertung arbeiten wir Ihrem Anwalt oder Ihrer Rechtsabteilung zu: Vertragsgestaltung, Haftungsfragen, die endgültige Einstufung eines Grenzfalls. Die Vorarbeit, die sonst im Stundensatz der Kanzlei anfällt, liegt dann bereits vor.

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